Lobbying
Soziale Stadtteilarbeit agiert stets im Rahmen politisch konstruierter Regelungen und Gesetze. Politische Entscheidungen haben einerseits Einfluss auf die Lebensbedingungen der Menschen, andererseits auch „auf die Arbeits- und Hilfebedingungen der Sozialen Arbeit“ (Rieger 2013: 59). Die Soziale Stadtteilarbeit ist daher abhängig von Politik und erfüllt die dort festgelegten Bestimmungen. Dennoch gibt es innerhalb der Sozialen Stadtteilarbeit Handlungsmöglichkeiten, um politisches Handeln zu beeinflussen. Eine Einflussnahme ist dabei auch rechtlich begründet, z.B. durch die Menschenrechte, das Grundgesetz oder das Sozialgesetzbuch VIII.
Lobbying ist dabei eine zentrale Möglichkeit zur Einflussnahme.
Lobbying wird definiert als die „direkten und in der Regel informellen Versuche von Vertretern gesellschaftlicher Interessen, auf die Akteure des politischen Entscheidungsprozesses konkret einzuwirken, um Politikergebnisse in ihrem Sinne zu verändern“ (Malmedie 2023: 56). Im Rahmen der Sozialen Stadtteilarbeit wird Lobbying dazu genutzt, Themen der Menschen aus benachteiligten Quartieren auf die pol. Agenda zu setzen und um ggf. Einfluss auf Gesetze/ Regelungen zu nehmen, die Auswirkungen auf das Leben benachteiligter Menschen haben (können).
Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen Soziale Stadtteilarbeit Politik beeinflussen kann, u.a. im Rahmen der Gestaltung von sozialpolitischen Richtlinien oder bei der Informationsweitergabe zur Darstellung der Ungleichheitsverhältnisse.
Lobbying kann in diesem Kontext verstanden werden als anwaltschaftliches Handeln in Stellvertreterfunktion im Sinne derjenigen Menschen, die Benachteiligung erfahren.
Lobbying wird häufig betrieben von z.B. Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Initiativen oder Einzelpersonen (z.B. hauptamtliche Gemeinwesenarbeiter:innen), deren Anliegen es ist, die Lebensbedingungen der Menschen in deren Sinne zu verbessern.
Lobbying setzt Kenntnisse über politische Prozesse, Inhalte und Institutionen voraus.